Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 April, 2015 um 15:15:23:
Antwort an: Abstandsfläche weiche Bedachung posted by Rene Schumacher am 25 April, 2015 um 23:59:20:
Hallo Rene Schumacher,
den Abstand regelt Ihre Bauordnung, welches Bundesland?
Die Musterbauordnung (auf der die Bauordnungen sämtlicher Bundesländer basieren) aus dem Jahre 2002 gibt den grundsätzlichen Rahmen für Grenzabständen von Gebäuden mit weicher Bedachung vor, in den einzelnen Landesbauordnungen wird von dieser Vorgabe zum Teil abgewichen. Generell lassen sich die Landesbauordnungen in zwei Gruppen einteilen.
1) Die Gruppe der Landesbauordnungen die für Gebäude der Klasse 1 und 2*¹ einen geringeren Grenzabstand (6-12 m) zulassen.
2) Die Gruppe der Landesbauordnungen die keinen geringeren Grenzabstand für Gebäude der Klasse 1 und 2 zulassen (12 – 24 m) bzw. einer speziellen Ausnahmen bedingen.