Gesendet von Dirk Baumeister am 24 April, 2015 um 07:49:15:
Antwort an: Re: Bestandsschutz Änderung des Daches posted by Lale am 23 April, 2015 um 23:37:20:
Was sagt denn der planende Architekt?
Es sollte gelingen, so zu planen, daß die Abstandflächen nicht auf dem nachbarlichen Grundstück liegen. Vielleicht ist ja auch die Ermittlung der Abstandflächen falsch.
: : Hallo Lale,
: : ich verstehe wohl nicht richtig....Wir haben nun etwas zurückgesetzt angebaut....also ohne Genehmigung, jetzt nachträglich genehmigen?
: Nein ,der Anbau ist genehmigt mit dem Satteldach .
: Der ist ca .15cm kleiner als der Altbau.
: Nun wollten wir die Dächer verbinden.
: Bis jetzt ist alles gesetzlich gelaufen