Re: B-Plan_Bestimmungen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 22 April, 2015 um 12:27:23:

Antwort an: Re: B-Plan_Bestimmungen posted by Siggi am 19 April, 2015 um 19:10:29:

Hallo Siggi,
bei einem Bauvorhaben kann die Situation eintreten, dass einzelne rechtliche Vorschriften aus objektiven Gründen nicht eingehalten werden können. In solchen Problemfällen haben Sie als Bauherr die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften zu stellen.
Ausnahme/Befreiung: Betrifft das Problem eine Festsetzung in einem Bebauungsplan, so kann eine Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB von dieser Festsetzung beantragt werden. Eine Ausnahme kommt dann in Frage, wenn der problematische Sachverhalt im Bebauungsplan bereits als zulässige Ausnahme benannt ist. Auch in begründeten anderen Fällen kann eine Abweichung von einzelnen Festsetzungen genehmigt werden – dies wird als Befreiung bezeichnet.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]