Brandschutzverordnung Niedersachsen


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Gesendet von Müller am 16 April, 2015 um 11:50:09:

Hallo,

hier meine Frage:

Bauvorhaben:
es handelt sich um einen Doppelhaus (zwei Wohneinheiten => Stadt Villa mit zwei Vollgeschoßen ohne Schrägen), Bauvorhaben befindet sich in 38471 Rühen Landkreis Gifhorn (Niedersachsen).

Frage:
Wir bauen mit meinem Kollegen ein Doppelhaus zum Vermieten (Eine Hälfte gehört Ihm die andere Hälfte mir), im Spitzboden soll eine Trennwand entstehen (wir möchten nur bis zu den Ringanker mauern => Spitzboden soll nicht gemauert werden). Welche Brandschutzverordnung müssen wir bei der Trennwand einhalten F30 / F60 / F90?

LG
Müller




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