Gesendet von SEbastian am 13 April, 2015 um 22:38:37:
Hallo zusammen,
angenommen jemand möchte auf seinem Privatgrundstück in RLP einen Seecontainer aufstellen und ein wenig umbauen. Spielt es hinsichtlich der Baugenehmigung dann eine Rolle ob dieser Container als Lagerfläche, Party- und Gästezimmer oder gar als Wohnraum genutzt wird?
Und wie gut stünden die Chancen für dieses Vorhaben eine Baugenehmigung zu erhalten? Man bräuchte doch eine, wenn der Container länger als 3 Monate stehen und größer als 30 m^3 sein soll, oder? Direkte Nachbarn gäbe es keine es handle sich um einen Aussiedlerhof.
Danke und viele Grüße!
Sebastian