Gesendet von Bergmann am 02 April, 2015 um 09:38:40:
Ein Bauherr besitzt seit 1999 ein Reihenmittelhaus in Rheinland Pfalz und der linke Nachbar – umgeben von 4 Grundstücken, hat in seinem ca. 60.65 Qm großen Garten einen Spielturm von ca. 3,50-4.00 m Höhe errichtet.
Dabei hat er bei zwei Grundstücken – auf dem Bild Norden und Westen einen Grenzabstand von 1,50 – 2,00 Meter eingehalten und bei der Hecke im Osten ca. 2,20-2,30.
Einen Baubauungsplan gibt es in der Gemeinde für dieses Grundstück nicht.
Frage:
Muß bei einem solchem Spieleturm ein Grenzabstand zu den Nachbarn eingehalten werden?
Es geht den 4 Nachbarn nicht um den Spiellärm sondern der besagte Nachbar macht immer wieder Ärger da er sich in keine Weise an andere Vorschriften hält.
Danke für eine Antwort.
Karl Bergmann