Gesendet von Bauassessor am 31 März, 2015 um 16:09:05:
Antwort an: Ruine? im Außenbereich posted by Micha am 28 März, 2015 um 17:45:15:
Hallo,
nach § 35 BauGB sehe ich dort keine Optionen, aber oft liegt es ja auch im Interesse der Kommune, dass der Missstand beseitigt wird. Deswegen zeigen sich viele Ämter bereit, über einen Bebauungsplan oder eine Außenbereichssatzung zu reden und diese in die Wege zu leiten.
: Hallo,
: folgendes Problem:
: Ein altes Pionierlager in MV steht seit der Wende leer. Wurde wohl auch von der NVA genutzt.
: Der Zustand ist natürlich sehr schlecht, aber die Dächer der Baracken sind noch drauf.
: Wenn ich den § 35 Bauen im Außenbereich richtig verstehe - (4) 1 c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück - hat man als Käufer nicht die Möglichkeit die Baracken wieder herzurichten und zu modernisieren?!
: Hat man da irgendwelche Rechte oder ist man völlig vom Wohlwollen der Gemeinde abhängig?
: Gruß
: Micha