Re: Abnahme einer Neubaueigentumswohnung - ohne Gemeinschaftseigentum


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Gesendet von Holger am 27 März, 2015 um 12:49:04:

Antwort an: Abnahme einer Neubaueigentumswohnung - ohne Gemeinschaftseigentum posted by Holger am 22 März, 2015 um 21:32:35:

ist die Frage nicht zulässig?

: guten Tag,
: es wird ein Neubau mit 6 WE errichtet. zugesagt ist Fertigstellung zum 1.12.14. es zeigen sich zahlreiche Mängel am Sonder-und Gemeinschaftseigentum. der Bauträger wird laufend hierüber unterrichtet. Abnahmen an 4 Wohnungen scheitern an der Qualität und Vielzahl der Mängel. Eklatante Mängel an Fassade/WDVS, Balkonen, Fahrstuhl sind offensichtlich. nunmehr legt der Bauträger Wert darauf - nur noch das Sondereigentum fertigzustellen. ein Termin zur Abnahme für das Gemeinschaftseigentum wird nicht mehr betrachtet. vertraglich ist eine Fertigstellung der Gesamtanlage zum 31.6.15 zugesichert. Welche Nachteile können sich für die zukünftigen Eigentümer ergeben wenn das Gemeinschaftseigentum zeitlich stark verzögert übergeben wird. selbst die Abnahme des Sondereigentums wird nicht besonders eilig gestaltet
: übliche Ratenzahlung vereinbart
: vielen Dank





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