Gesendet von Dirk Baumeister am 18 März, 2015 um 15:39:03:
Antwort an: Frage zur Bebauung: 2 Wohnungen möglich posted by Aprilia am 18 März, 2015 um 09:08:14:
Fragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde nach.
Und wenn Sie bauen wollen benötigen Sie ohnehin einen Architekten/bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der ebenfalls die Zulässigkeit prüfen muss.
: Hallo, ich bin neu hier und habe bisher noch nie gebaut.
: Ich habe die Möglichkeit ein sog. Einheimischen Grundstück zu erwerben, bin mir aber nicht sicher, ob es meinem geplanten Vorhaben entspricht.
: Ich würde gerne ein Haus mit zwei Wohnungen bauen, da ich als Single nur eine Wohnung und kein ganzes Haus mit Garten benötige.
: In diesem Haus möchte ich dann das Erdgeschoss mit Garten, Terasse und einer Garage vermieten. Das 1. OG mit Balkon und einer Garage möchte ich selbst bewohnen.
: Das Grundstück hat 450 qm. Die GRZ ist 0,3 , die GFZ 0,4.
: Die Wandhöhe darf maximal 4,90 m betragen. Sie wird gemessen von der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoß bis zum Schnittpunkt der Dachhaut mit der Außenwand.
: 50 % des Hauses dürfen vermietet werden.
: Ist es möglich auf diesem Grundstück ein Haus mit 2 Wohnungen zu errichten ?
: Welche Größe könnte eine Wohnung maximal haben ?