Gesendet von Mahlinger am 10 März, 2015 um 15:54:44:
Antwort an: Re: Grenzbebauung durch Laube/Voliere posted by Dirk Baumeister am 10 März, 2015 um 11:38:32:
: Verstehe ich richtig, dass Sie sich gerade darüber beschweren, dass das Gesetz gesetzeskonform angewendet wird???
: "Kompromiss" wäre dann ja schon eine gesetzeswidrige Anerkennung der Sachlage.
: Was würden Sie wohl von der Sachbearbeiterin halten, wenn Sie zu einer anderen Auffassung käme und es sich bei dem nicht zulässigen grenzständigen Gebäude um das ihres Nachbarn handelte, das sie gerade beim Bauamt angezeigt haben?
:
: : Hallo,
: : ich habe folgendes Problem:
: : Ich bin seit 26 Jahren Mieter einer Mietwohnung mit Gartennutzung in Herne.
: : Von Beginn an stand an der Grundstücksgrenze eine Laube(Holz, ca.5x4m).
: : 1997 baute ich angrenzend eine Voliere(Holz, ca.6x5m). Bei einer Begehung zu diesem Zeitpunkt machte mich mein Vermieter(damals VEBA) darauf aufmerksam, dass ich für den Bau dieser Voliere, bei ihm, einen Bauantrag stellen muss. Dies geschah auch,der Antrag wurde auch ans Bauamt weitergeleitet, einen Bescheid habe ich auch nach mehrmaligen Nachfragen nie erhalten. Die Antwort war immer: Machen sie sich keine Sorgen, alles ist gut.
: : Nun gingen 18 Jahre ins Land und trotz jährlicher Begehungen unserer Gärten von Vermieter und Behörden kamen nie irgendwelche Beanstandungen.
: : Aber plötzlich Ende 2014 Anfang 2015 fällt dem Herner Bauamt auf, dass meine Laube/Voliere
: : direkt auf der Grundstücksgrenze stehen und dass das ja nicht rechtens ist und ich diese entfernen soll, bzw. ich könnte diese ja auch 3 Meter zurück setzen.
: : Angrenzend an meinem Garten ist eine geschützte Streuobstwiese, keinerlei Bebauung.
: : Es hat den Anschein, dass die Dame vom Bauamt zu keinem Kompromiss bereit ist und auf die Gesetzeslage pocht.
: : Sieht jemand eine Möglichkeit für ein für mich positives Ausgehen?
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Frank Mahlinger
Hallo Herr Baumeister,
das rein rechtlich gesehen ich heute die Anlage so nicht genehmigt bekommen würde ist mir schon klar und auch verständlich. Mein Problem ist ja nur, dass, wenn eine Behörde fast 20 Jahre eine Sache nicht beanstandet, obwohl sie, fast jährlich, in Augenschein genommen wurde man jetzt auf einmal merkt das dort eine Grundstücksgrenze ist, ist das doch schon merkwürdig.
Vor allem deshalb, weil sich ja auch niemand gestört fühlt, ich wüßte auch nicht wer, da hinter dem Grundstück außer Wildvögel und Kaninchen nichts ist.
Ich möchte natürlich niemanden dazu bewegen gesetzwidrig zu handeln. Ich frage mich nur ob man als Behörde immer nur nach Paragraphen entscheiden muss.