Gesendet von Melanie Kunkemöller am 04 März, 2015 um 17:07:45:
Guten Abend,
wir beabsichtigen eine Terrassenüberdachung von 4*3m an einer DHH (Niedersachsen)zu errichten. Muss der Mindestabstand von 3m von der Nachbarsgrenze in diesem Fall auch eingehalten werden oder gibt es für Terrassenüberdachungen dieser Größe und für die DHH Ausnahmen bzw. andere Vorschriften?
Vielen Dank.