Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.


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Gesendet von Dirk Baumeister am 03 März, 2015 um 15:30:06:

Antwort an: Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus. posted by oberh am 02 März, 2015 um 14:20:14:

Die Grunddienstbarkeit oder Baulast ist nur dann erforderlich, wenn es an der wechselseitigen Bebauung von entsprechendem Gewicht fehlt. Da die Häuser aber grenzständig stehen bzw. standen, ist die Grenzbebauung durch die Bebauung bereits vorgegeben. Die wechselseitige Grenzbebauung wird im Ursprung Grundlage und Voraussetzung für die Genehmigung gewesen sein. Es wäre sich also auch dann in "das Schicksal zu ergeben" wenn es an Grunddienstbarkeit und/oder Baulast fehlt.

: Hi Peter!

: Kann er nicht ...

: Es ist zu klären, ob eine Grunddienstbarkeit oder/und eine Baulast (Anbauverpflichtung) existiert.
: Wenn ja, dann bleibt nur noch, sich in das Schicksal zu ergeben ... ;-)

: LG
: Olaf





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