Re: geschlosse Wand


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 21 Februar, 2015 um 12:34:49:

Antwort an: geschlosse Wand posted by Steppe M am 20 Februar, 2015 um 22:49:31:

Hallo Steppe M,
jetzt verfahrensfrei sind vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht
mehr als 20 qm Grundfläche und 75 cbm umbauten Raum (§ 60 Abs. 1 Nr.1 h ThürBO). Diese neue Privilegierung gilt nicht für normale herkömmliche "Wintergärten", die Bestandteil der Wohnung sind, also als normale "erweiterte" Aufenthaltsräume funktionieren. Ein Wintergarten im Sinne von § 60 Abs. 1 Nr. 1 h ThürBO stellt einen energetischen Puffer zwischen Wohnräumen und Außenluft dar. Zwischen
Wintergarten und Gebäude sollte daher logischerweise eine geschlossene Wand vorhanden sein, in der sich aber Glasflächen – und Türen- befinden können. Ein "normales Wohnzimmer mit einer Glaswand davor" ist deshalb kein Wintergarten im Sinne dieser neuen Vorschrift.




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