Gesendet von Dirk Baumeister am 19 Februar, 2015 um 14:33:47:
Antwort an: Dachausbau bei bestehender Grenzbebauung posted by Daniel am 19 Februar, 2015 um 12:53:17:
Das ist eine Frage, die Ihr Architekt/Planer im Rahmen des Bauantrages zu klären hat.
Wenn planungsrechtlich (auch im § 34 BauGB, also ohne bestehenden Bebauungsplan) eine Grenzbebauung zulässig oder vorgeschrieben ist und die Erweiterung an die Grenze gebaut ist, ist eine Nachbarzustimmung nicht erforderlich.
Eine generelle oder amtliche Nachbarinformation oder -beteiligung sieht das Bauordnungsrecht in NRW nicht vor.
: Hallo zusammen,
: müssen bei einem Dachausbau bzw. einem Zwerghaus bei bereits bestehender Grenzbebauung erneut die Nachbarn befragt bzw. deren Genehmigung in Form einer Unterschrift auf den Bauplänen eingeholt werden?
: Leider kann diesbezüglich auch das zuständige Bauamt (NRW) keine vernünftige Aussage treffen, so stehen aktuell folgende Aussagen im Raum:
: - Nein, die Unterschrift des Nachbarn wird nicht benötigt da bereits eine Grenzbebauung vorliegt und es sich lediglich um einen Dachausbau / Zwerghaus / vollflächige Gaube handelt
: - Nein, grundsätzlich muss der Nachbar zwar über das Bauvorhaben informiert werden, kann durch Verweigerung seiner Unterschrift das Bauvorhaben bei Genehmigung durch das Bauamt nicht verhindern
: - Ja, eine Genehmigung durch den Nachbarn ist erforderlich aufgrund von neuer Grenzbebauung
: - Ja, eine Genehmigung durch den Nachbar ist erforderlich, da kein Bebauungsplan vorliegt
: Gerne würde ich zum besseren Verständnis auf Wunsch auch gerne eine Skizze oder eine Flurkarte anfügen, sofern das möglich ist.
: Ich freue mich über Antworten,
: viele Grüße
: Daniel