Gesendet von Bolanger am 29 Januar, 2015 um 13:50:40:
Antwort an: Grenzbefestigung bei abschüssigem Gelände posted by Tiemann am 28 Januar, 2015 um 16:32:51:
Hallo,
es stellt sich erstmal die Frage, wer den natürlichen Geländeverlauf verändert hat. Der Verursacher muss dann nämlich auch dafür geradestehen.
Stellt sich heraus, dass Sie abgegraben haben, dann kann der Nachbar Sie auch auffordern für eine gescheite Absicherung zu sorgen, damit sein garten nicht abrutscht.
Da es sich um Reihenhäuser handelt gehe ich davon aus, dass die Grundstücke im Zuge der Bauphase zeitgleich begradigt wurden. Damit wäre es gemeinschaftlich nötig, die Grenzen entsprechend abzufangen. Ob das nun mit L-Steinen, Pflanzkübeln, einer Mauer oder betoniert gmeacht wird ist dann erstmal zweitrangig.
Gruß,
Bolanger
: Hallo,
: wir bauen ein mittleres Reihenhaus auf Gelände mit Gefälle.
: Das Nachbarhaus ist ca. 1/2 m höher als unser Haus angelegt. Somit ist auch der Garten, der direkt an unseren Garten grenzt, 1/2 höher.
: Wie muss mein Nachbar die Grenze zwischen den Gärten befestigen, damit die Erde und evtl Regenwasser nicht in unseren Garten abrutscht bzw. fließt.
: Kann man ihn dazu aufforden, die Erde vor dem Abrutschen mit L-Steinen zu befestigen?
: Vielen Dank