Re: Bauantrag Frist


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Gesendet von Dirk Baumeister am 04 Januar, 2015 um 19:44:04:

Antwort an: Bauantrag Frist posted by Alex am 02 Januar, 2015 um 23:11:57:

Leider fehlt die Benennung des Bundeslandes.

Eine Genehmigungsfiktion gibt es meines Wissens in keinem der Bundesländer. Solange es sich also nicht um ein Freistellungsverfahren handelt, in dem ausdrücklich das Recht zu Bauen nach Ablauf einer bestimmten Frist im Gesetz hinterlegt ist, berechtigt das Fehlen der Baugenehmigung noch nicht zum Bauen.

Vielleicht ist der Bauantrag ja doch nicht so vollständig wie vermutet.


: Hallo!
: Ich habe auf der Gemeinde vor fast 2 Monaten meinen Bauantrag vollständig abgegeben. In der Zwischenzeit hat auch schon eine Bauausschusssitzung getagt, und einen positiven Beschluss jedoch mit Auflagen gefasst. Das Bauamt hat diesen jedoch nicht an das Landratsamt ( Genehmigungsbehörde) weiter gegeben, und mich auch nicht schriftlich informiert. Kann ich jetzt nach 2 Monaten davon ausgehen, das der Bauantrg, wie ich ihn eingereicht habe, jetzt so rechtskräftig genehmigt ist? Wenn ja, wie und wem teile ich meinen Baubeginn mit, wie geht es dann weiter?
: MfG Alex





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