Gesendet von Weihnachtsmann ;o) am 12 Dezember, 2014 um 19:15:17:
Mein Haus hat eine Terrasse die bis an die Grundstücksgrenze gebaut wurde, mit Zustimmung des Nachbarn.
Nun hat dieser einen Fahrradschuppen/-unterstellstand in Höhe von 2.30 m und Länge ca. 3 m sowie Dach ca. 45 GradWinkel erbaut und das ohne Dachrinne, so dass das REgen- und Tauwasser nun auf unsere Terrasse läuft. Die Dachbalken schließen genau mit dem Terrassenbeginn ab. Leider kamen wir aus dem Urlaub und alles war ohne Vorwarnung erbaut.
Nun unsere Frage: Welchen Mindestabstand muss mein Nachbar einhalten und wenn ich dem Schuppen mit Dachrinne so zustimmen würde, muss ich dazu ein Baulastenregistereintrag veranlassen müssen?