Gesendet von LitServ am 08 Dezember, 2014 um 09:46:37:
Antwort an: Re: Scheitholzofen in einem Wintergarten posted by Dirk Baumeister am 06 Dezember, 2014 um 15:23:25:
Danke für die schnelle Reaktion und Ihre Einschätzung
: "unbedeutende bauliche Anlagen" habe ich in der BauO NRW nicht gefunden ... Was ich gefunden habe sind "Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude" im § 53 BauO NRW. Diese Gebäude sind aber auch nur von ganz bestimmten Regelungen der BauO ausgenommen. Abs. 2 macht dort auch schon deutlich, dass diese Gebäude keine sind, in denen Feuerstätten vorhanden sein dürfen.
: Ein Wintergarten dürfte meines Erachtens aber auch generell nicht darunter fallen. Schon gar nicht wenn es sich um eine umschlossene ehemalige Veranda (Terrasse?) handelt, die der Hauptnutzung zuzuordnen ist.
: Für mich klingt die Beschreibung nach genehmigungspflichtig und nur bedingt genehmigungsfähig. Am besten mal mit dem Absichten beim zuständigen Bauaufsichtsamt erkundigen.
: : Darf in einen Wintergarten ein Scheitholzofen mit Abzugsrohr (durch das Dach) aufgestellt und betrieben werden?
: : Wäre das genehmigungsfrei oder ist dafür die Genehmigung einer Behörde, z. B. des Bauordnungsamtes, erforderlich?
: : Der Wintergarten ist als Überdachung der Veranda ausgeführt und hat eine behördliche Genehmigung als "unbedeutendende bauliche Anlage" (NRW).
: : Die Genehmigung des Bezirksschornsteinfegers für einen Scheitholzofen samt Abzugsrohr kann als erteilt angenommen werden.