Hausdämmung mit Behinderung


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Gesendet von Wohnung999 am 06 Dezember, 2014 um 19:06:12:

Hallo,

bei uns soll irgendwann mal das Haus von außen saniert
werden (Baujahr 1969. Nun habe ich gelesen, dass der
Gesetzgeber bei solchen Maßnahmen eine Dämmung noch verlangt. Bei einer Seite besteht das Problem, dass wenn die Dämmung angebracht werden würde, die jetzt schon schmale Einfahrt zu den Garagen weiter verengt würde und man wahrscheinlich mit dem hinteren Heck am Haus landen würde. Und bei Nacht wäre die Einfahrt ganz
gefährlich. Ein neueres Modell meines PKW wäre sogar noch ein Stück breiter. Man muss sich das so vorstellen:

#######------------------------
# # #
# # # ---------------------
!
!
!

rechts oben 2 Garagen und gegenüber auch noch 2, Hofeinfahrt zuerst gerade, dann total bescheuerter
Winkel. Etwa in der Mitte zwischen der äußeren Garage
und dem Haus, muss man einschlagen, schon da muss man
aufpassen nicht mit dem Heck anzustreifen.

Dürfte diese Seite trotzdem gedämmt werden?



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