Gesendet von oberh am 27 November, 2014 um 14:01:12:
Antwort an: Auslegung von Baubeschreibungen posted by Nina Slattery am 26 November, 2014 um 09:49:06:
Hi Nina!
"glatt geputzte Wände" ist keine Definition nach den anerkannten Regeln der Technik.
Da hier also nichts vertraglich vereinbart ist, haben die Gerichte entschieden, dass die Qualitätsstufe 2 (Q2) als vereinbart gilt.
Dies hat aber mit den "Trennfugen" nichts am Hut.
Hier kann es sich z.B. um Kellenschnitte handeln, die verschiedene Werkstoffe unter dem Putz trennen.
Diese werden dann in der Regel mit Acryl verschlossen.
Diese Arbeiten fallen dann aber unter die s.g. Malerarbeiten, die oftmals in Eigenleistung erbracht werden.
Ob dies hier der Fall ist, kann ich nur vermuten.
LG
Olaf