Umnutzung eines die Kulturlandschaft prägenden Gebäudes


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Gesendet von cfelle am 10 November, 2014 um 19:03:08:

Hallo, es geht um die Umnutzung einer vor zuletzt 15 Jahren landwirtschaftlich genutzten Hofstelle.
Leider kann der § 35 Abs 4 nicht in Anspruch genommen werden, da die Nutzung vor mehr als 7 Jahren aufgegeben wurde, was dem § 35 Abs 4 Satz 1 c widerspricht.

Es gäbe aber noch den § 35 Abs 4 Satz 4.

Die Umnutzung von Hofgebäuden ist dann möglich, wenn das Gebäude oder die gesamte Hofstelle als "kulturlandschaftsprägend" eingestuft wird.

Aber wann ist ein Gebäude das die Kulturlandschaft prägt, als solches einstufbar?





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