Re: Umgang mit Bauantrag und Brandschutzauflagen


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 25 Oktober, 2014 um 23:41:23:

Antwort an: Umgang mit Bauantrag und Brandschutzauflagen posted by Elisabeth am 25 Oktober, 2014 um 16:58:52:

Hallo Elisabeth,
das ist wirklich kompliziert.....aber viele Fragen.
Sie kaufen eine Wohnung ohne Kenntnis und Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung des IST-Zustand? Wer war der Verkäufer?
Eine vorhandene oder nicht vorhandene Baugenehmigung gilt auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger der Bauherrin oder des Bauherrn. Egal was Sie gemacht hätten oder vorhaben, Einzug ohne Umbau, Feuer im Nachbarhaus- Sie sind verantwortlich.
Ein Architekt haben Sie ja schon eingeschaltet, dieser sollte Ihnen alle Informationen eigentlich liefern...und Lösungen anbieten.
Mensch, jedes brandschutztechnisches Problem lässt sich lösen! Wenn Sie das Objekt wieder verkaufen möchten, können Sie den Kopf in den Sand stecken und alle "Wahrheiten" verschweigen!
Der nächste Eigentümer meldet sich vielleicht hier im Forum!




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