Abgeschickt von Prada am 13 Mai, 2005 um 22:07:54
Antwort auf: Re: Außenliegender Aufzug mit gläserner Front von Chorma am 13 Mai, 2005 um 16:31:21:
Die Abstände ergeben sich klar aus den Landesgesetzen, die für Familie Mustermann gelten.
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex60102.html
: Wieso kommt es zu peinlichen Situationen? Es gibt doch auch Gardinen, die man vorziehen kann. Wenn man Ihrer Auffassung folgte, dürfte ja auch kein Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite errichtet werden, weil der Nachbar Ihnen ins Zimmer sehen könnte. Das kann man wohl kaum verbieten.