Re: Abweichungen bei Neubau - Deckenhöhe im OG


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Gesendet von Bolanger am 06 Oktober, 2014 um 19:47:19:

Antwort an: Re: Abweichungen bei Neubau - Deckenhöhe im OG posted by Andy B am 05 Oktober, 2014 um 19:27:42:

Hallo,

die Rohbauhöhe ist meiner Meinung nach erstmal sekundär. Auch wenn es manch ein Bauherr nicht gerne hören mag, so wird der Beton doch in gewissem Maße nach Augenmaß eingebracht. Erst der darauf folgende Fußbodenaufbau wird dann deutlich genauer waagerecht auf das gewünschte Raummaß eingebaut. Solange Ihr Bauträger also nicht genügend Bauhöhe für den Aufbau zur Verfügung hat (und damit auch die Dämmung noch ausreichend ist), kann es durchaus sein, dass die gewünschte Raumhöhe mit Fußbodenaufbau erreicht wird.

Sollte Raumhöhe fehlen, so könnte man im Fußbodenaufbau auch eine dünnere Dämmung mit besserer WLG einbringen. Die Dämmwirkung bleibt dann gleich.

ich würde dies an Ihrer Stelle mit dem Bauträger diskutieren und nicht einen Preisnachlass... aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man sich später serh ärgert, für ein paar Eur dauerhaft mit einer nicht wirklich befriedigenden Lösung leben zu müssen.

Gruß,

Bolanger

: Danke für Ihre Antwort,

: es gab natürlich einen Werkplan der mit dem Bauträger erstellt wurde. Ebenfalls wurde ein Plan für den Bauantrag erstellt, der sich in den Höhenangaben, Raumgrößen gleicht.
: Im Vertrag lese ich leider gar nichts zu der Grundlage über die Ausführung des Hauses. Nur
: für den Keller ist eine Rohbauhöhe von 2,50 m in der Baubeschreibung genannt.
: Auszug aus der Baubeschreibung:
: Die Ausführung erfolgt gemäß EnEV2009 und entspricht den neuesten gültigen DIN-Normen, sowie der VOB Teil 2. Weiter heißt es: Maßgebend für den Umfang der Leistungen des Bauträgers, insbesondere im Hinblick der die Ausstattung, ist diese Baubeschreibung. Die Angaben der Baubeschreibung haben Vorrang vor den Darstellungen in den Bauplänen. Die in den Zeichnung dargestellten Einrichtungsgegenstände zur Möblierung und Dekoration der Räume und Außenanlagen sind nur Gestaltungsvorschläge unsererseits und nicht im Leistungsumfang enthalten.

: Der Mangel ist angezeigt, die Frage ist was wir wollen. Natürlich eine gütliche Einigung. Die Frage ist was man dafür ansetzen darf?
: Es Handelt sich um 65,3 m² die zu niedrig jedoch immer noch über den magischen 2,4 ausgeführt worden sind.

: Gruß,

: Andy





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