Re: Bauverbot


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 04 September, 2014 um 09:42:17:

Antwort an: Bauverbot posted by Daniela am 04 September, 2014 um 01:03:46:

Auch wenn Ihnen das jetzt nicht mehr weiterhilft: Es wäre natürlich geschickter gewesen, die Baugenehmigung vor dem Abriss bereits gehabt zu haben. Vielmehr wäre sogar ein positiv beschiedener Bauvorbescheid vor Kauf des Grundstückes das Mittel der Wahl gewesen.

Da haben Sie sich leider ganz weit bis ans Ende des Holzweges manövriert!

Für Überschwemmungsgebiete (korrekt: Ordnungsbehördliche Verordnungen zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes) und die darin enthaltenen Einschränkungen zur Bebaubarkeit sind - zumindest in NRW - nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz die oberen Wasserbehörden (hier: Bezirksregierungen) zuständig. Nicht die Städte und Gemeinden oder die Baugenehmigungsbehörden. Die Bezirksregierung haben Sie vermutlich vorher nicht befragt. Wie wahrscheinlich viele, viele andere Stellen, aus deren Zuständigkeit sich noch eine Einschränkung der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks hätte ergeben können.

Das einzig seelig machende ist in diesem Fall eine positive Baugenehmigung, die ja unter anderem bestätigt, dass Ihrem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Da hapert es nun. Sie haben losgelegt ohne irgendwas verbindliches in Händen zu halten. Das haben Sie - möglicherweise ohne es selbst zu ahnen - auf eigenes Risiko getan. Ich sehe daher nicht das "Bauamt" in der Pflicht sondern Sie oder Ihren fachlichen Beistand in diesen Fragen, so Sie denn einen hatten. Oder wurde da gespart?

Den einzigen Ausweg den ich mir vorstellen kann, ist, eine Hochwasserschutzanlage zu planen, die Ihre geplante Neubebauung vor Überschwemmungen mit einer bestimmten Jährlichkeit schützt und bei der Unteren Wasserbehörde (in NRW: Kreis oder kreisfreie Stadt) eine "Genehmigung nach Landeswassergesetz" im Wege der Einzelfallprüfung zu erlangen. Andernfalls haben Sie nur noch eine schöne Wiese, die etwas teuer war.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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