Baufällige Scheune grenzbebaut


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Gesendet von Svema am 26 August, 2014 um 16:47:41:

Wir interessieren uns für ein Baugrundstück, welches auf der linken Seite eine baufällige Scheune (grenzbebaut) stehen hat. Sollten wir auf dem Grundstück bauen besteht jederzeit die Gefahr, daß sich ein Ziegel oder ein Stück der Mauer löst und auf unser Grundstück fällt und eine Person verletzt. Gibt es hier eine gesetzl. Verpflichtung des Eigentümers die Scheune zu sichern oder gar abzureißen wenn Gefahr im Verzug ist? Wer muss beurteilen, ob wirklich eine Gefahr von der Scheune ausgeht?



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