Re: Scheuneninnenausbau _ Nutzungsänderung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 21 August, 2014 um 07:42:58:

Antwort an: Scheuneninnenausbau _ Nutzungsänderung posted by Claudia A. am 20 August, 2014 um 23:51:12:

Die Änderung der Nutzung bedarf in den meisten Bundesländern ebenfalls einer Genehmigung.

Vermutlich hätte auch schon der Ausbau der ersten Hälfte der Scheune einer Genehmigung bedurft.

Und es ist auch nicht immer einfach so zulässig ein bestehendes Gebäude in seiner Nutzung zu ändern. Gegebenenfalls hält der Bestand z. B. die heute erforderlichen Grenzabstände nicht ein. Also auch vor einem Umbau und einer Umnutzung sollte man sich dringend und gründlich mit den planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen auseinandersetzen. Dabei lohnen sich Rückfragen beim zuständigen Bauaufsichtsamt und bei fachkundigen Planern. Der Vorbesitzer bietet hier, sofern er nicht entsprechende Fachkunde hat, in der Regel keine rechtssichere Quelle ist.


: Hallo,

: wir haben vor einem Jahr in einem kleinen Dorf ein Haus mit diversen Nebengebäuden gekauft.
: Eines ist eine Scheune, die zweigeteilt ist. D.h. beim Kauf war bereits eine Seite ausgebaut, Garage, Partyraum, Dusch-WC.

: Wir haben nun den anderen Teil der Scheune innen , d.h. ohne draussen (bis auf die Eingangstüre statt Scheunentor) etwas zu verändern ausgebaut, komplett mit ausgewiesenen Firmen. Elektrik, Heizung und das Bad war schon vorgelegt.
: Die Versicherung hat keine Probleme, dieses Gebäude zu versichern, ebenfalls waren keine Probleme bei der Finanzierung.

: Bisher dachte ich immer, dass - sofern wir aussen nichts verändern/vergrössern - innen für den Eigenbedarf machen können, was wir wollen - so die Aussage des damaligen Verkäufers.

: Nun denke ich darüber nach, ob wir evtl. doch eine Genehmigung gebraucht hätten?... Der Innenausbau ist noch nicht beendet.

: Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

: Liebe Grüsse
: Claudia





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