Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 August, 2014 um 23:23:06:
Antwort an: § 63 oder § 64 ??? posted by Zilmid am 20 August, 2014 um 10:22:06:
hallo Zilmid,
das regelt Ihre Bauordnung eindeutig....§ 63 gilt für Wohngebäude...und nicht für eine Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb.
Also § 64