Re: Neuerschließung Siedlung Bauzwang abgelaufen


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Gesendet von Tom Seidel am 19 August, 2014 um 08:32:03:

Antwort an: Re: Neuerschließung Siedlung Bauzwang abgelaufen posted by Bolanger am 18 August, 2014 um 17:32:14:

Hallo,

nein, das wollte ich natürlich nicht wissen.
Bzw. diese These ist für jedermann nachvollziehbar und somit hilft diese nicht weiter.

a) ist das alles rechtens?
b) was ist, wenn der bauzwang abläuft, wir sind die einzigen Interessenten, und es wird nur überteuert angeboten? Ist dann nicht die gemeinde in der pflicht dieses zum Einkaufspreis zurückzukaufen und dann zu veräußern?

: Hallo,

: die Handhabe ist ganz einfach: Wenn Ihnen das Grundstück die Mondpreise wert ist, dann kaufen Sie es. Ist es für Sie zu teuer, dann lassen Sie es bleiben. Das wollten Sie doch wissen.

: Gruß,

: Bolanger

:
: : Hallo,

: : vor xx Jahren wurde bei uns ein Baugebiet neu erschlossen, und sofort - wie es häufig so ist - haben sich die Landwirte darauf gestürzt.

: : In dieser Bauzwang-Zeit meldeten wir leider nur mündlich beim Bürgermeister Interesse an. Parallel erkundigten wir uns persönlich um Verkaufsabsichten, da man sich kennt.
: : Durch etwaige connections wurde der Zwang erneut verlängert.
: : Nun wäre ein Grundbesitzer bereit, zu verkaufen, allerdings zu Mondpreisen.

: : Wie ist hierbei die Handhabe?




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