Re: Bauträger - Haftung Sonderwünsche


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Gesendet von Bolanger am 18 August, 2014 um 10:14:23:

Antwort an: Bauträger - Haftung Sonderwünsche posted by Michael Siegberg am 17 August, 2014 um 22:38:48:

Hurra, wieder die Buchstabelspiele, die ich nicht nachverfolgen kann und will.

So ganz habe ich Ihr Problem nicht verstanden und bitte noch um eine wohlüberlegte Beantwortung folgender Frage:
Warum soll der Bauträger die Verantwortung für einen eigenmächtig zwischen Ihnen und einem Installateur getätigten Vertrag verantwortlich sein?

Gruß,

Bolanger


: Folgender Sachverhalt:
: Familie A baut mit dem Bauträger B und im Notarvertrag wird die Baubeschreibung festgehalten.
: Diese sieht im Sanitär und Fliesen Bereich nur "Standard" vor.
: Familie A vereinbart mit dem Sanitärmann C, ein Subunternehmer von B, der für ihn alle Sanitärarbeiten in seinen Häusern erledigt, einen Termin. C empfiehlt A eine Badausstellung zu besuchen, um sich ggf. etwas hübscheres als Standard aussuchen.
: A besucht die Ausstellung und hat sich ein größeres Waschbecken, besseres Klo mit Beschichtung, größere Badewann und bessere Dusche ausgesucht.
: Alles wird von C verbaut. Bei der Abnahme des Hauses mit B bemängelt A, dass das Doppelwaschbecken nicht mittig an der Abmauerung angebracht ist, sondern links zum Rand 6cm abweicht und rechts 10cm.
: B verweigert jedoch die Korrektur und sagt, es handelt sich um einen Sonderwunsch mit C, bitte an C wenden. Wäre es sein Standardwaschbecken aus der Baubeschreibung gewesen, hätte er (B) sich gekümmert, so aber nicht.
: A ist entsetzt und fragt sich, ob das Rechtens ist. Auch wenn das Waschbecken größer ist als Standard, die Montage eines Waschbeckens steht in der Baubeschreibung und diese soll im Bereich des Mauervorsprungs mittig erfolgen.
: Ähnliche Situation mit dem Fliesenleger D, auch Subunternehmer und Standardfliesenleger von B. Familie A besuchte den Fliesenleger, dieser zeigte Standard und daneben empfahl er tolle Fliesen in 30x60 mit Super Optik. Beim Bauträger B waren nur 30x30 Fliesen vorgesehen. Den Mehrpreis muss A direkt an D zahlen.
: Die Fliesen haben Holzoptik und wurden mit einer dunklen titangrauen Fuge verfugt. In manchen Bereichen ist die Fuge jedoch nicht wie gewollt dunkel, sondern hellgrau durch Zementschleier und Baustaub. Auch hier will B bei der Übergabe nichts von wissen und verweist alleine auf D.
: Was kann / muss Familie A alles tun?
: Vielen Dank für die Hilfe vorab.
: viele Grüße,
: msiegberg





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