Gesendet von hego am 16 August, 2014 um 12:20:53:
Lieber Forumsmitglieder, kann mir jemand sagen ob es eine Definition für "geringfügig oder technisch einfache Bauvorhaben" gibt.
Hintergrund ist: laut Bauordnung Sachsen ist dafür kein Bauvorlageberechtigter für den Bauantrag erforderlich.
Es handelt sich um einen nicht unterkellerten eingeschossigen Anbau an ein bestehendes Haus, wobei nicht in die Struktur des Bestandes eingegriffen wird, die Gründung, die Wände und das Flachdach vollkommen eigenständig sind.
Die Nutzfläche neu ist 21 m², da erst ab 10 m² überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist und der Anbau für mich die technisch einfachste Möglichkeit ist (Holzbalkenflachdach) würde ich das als technisch einfach) ansehen.
Eine Rücksprache mit einem zuständigen Bearbeiter ergab, das i.A. der Passus nicht angewendet wird.
Ich möchte den Bauantrag jedoch selbst einreichen, da ich zwar Bauingenieur bin, aber nicht die Bauvorlageberechtigung habe.
Bekommt man üblicherweise bei einer möglichen Ablehnung des Bauantrages eine Begründung ?