Gesendet von Ahmet am 14 August, 2014 um 16:42:31:
Guten Tag,
wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung und haben ein Eckhaus gekauft. Nun habe wir bei unserem Architekten einen Umbau des Hauses planen lassen. Es sollen 2 Gauben entstehe, vorne und hinten. Die Planung wurde zusammen mit dem Bauamt gemacht weil man weiss das die Nachbarin Probleme machen kann. Wir haben vor kurzem unsere Baugenehmigung erhalten. Wir haben unserer Nachbarin einen netten Brief geschrieben. Sie hat sofort zurückgeschrieben dass wir ihr dach nicht betreten dürfen um die Gauben zu verkleiden. Wir haben auf das Hammerschlagsrecht im Nachbarschaftsgesetz verwiesen und ihr alles notwendige an Unterlagen gegeben. Sie sagte das sie gegen den Bauantrag klagen will. Hat sie bei sowas eine chance? Sie macht uns angst und sagt ... das mit dem umbau geht nicht. Wir haben bereits handwerker bestellt weil wir dachten dass es keine probleme gibt. Wenn sie klagt und verliert. kann ich sie dann auf schadensersatz verklagen? Was kann ich machen um sie zu überzeugen?
A.u.A.K.