Gesendet von Fragesteller am 09 August, 2014 um 22:38:39:
Hallo,
wenn ein Bauträger schriftlich zusichert, dass die "Abfangung der Grundstücksgrenze [...] gemäß Kaufvertag entlang des Stellplatzes auf einer Länge von ca. 5,50 m" erfolgt, muss er dann tatsächlich die Grundstücksgrenze auf dem Niveau des Stellplatzes z.B. mit L-Steinen abfangen, oder darf er den Stellplatz etwas entfernt von der Grundstücksgrenze enden lassen (z.B. 80 cm) und dann abböschen oder Ähnliches?
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.