Gesendet von Lieselotte am 06 August, 2014 um 14:39:23:
Gemeinden schreiben für Neubaugebiete immer mehr den hohen KfW-55 Standard vor und binden Bauherren über den Grundstückskaufvertrag an die Einhaltung, um die politischen Fahrpläne der EU in Richtung Passivhausstandard im Neubau bis 2025 (?) zu realisieren.
Ich frage mich, ob dies rechtens ist, wenn doch der KfW-55 Standard eine Förderrichtlinie einer Bank ist, und keine gesetzliche Verordnung (wenngleich sich die KfW-Vorgaben an den EnEV-Werten orientiert)?
Zudem frage ich mich, was mit Bauherren passiert, die zwar einen entsprechenden Bauantrag einreichen, aber aus finanziellen Gründen (oft ergeben sich ja ungeplante Mehrkosten während des Bauvorhabens) dann z.B. auf ein paar cm Dämmung verzichten und doch nur 2-fach verglaste statt Passivhausfenster einbauen, so dass die Werte nicht erreicht werden. Theoretisch könnte eine Gemeinde die nachträgliche Umsetzung einfordern. Wäre es angesichtes der m.E. wackeligen Grundlage für die energetische Vorgabe rechtens, wenn eine Gemeinde Sanktionen (Strafzahlungen) verhängt?