Erlaubte Zaun-/Heckenhöhe


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Gesendet von Charmides am 19 Juli, 2014 um 11:45:36:

Hallo alle, mir ist nicht klar, ab wo die erlaubte Höhe der Einfriedung gerechnet wird. Auf dem Nachbargrundstück wurde gebaut, und statt des bisherigen ebenerdigen Verlaufs wurde das gesamte Nachbargrundstück um ca. 50 cm erhöht und gegenüber meinem Grundstück mit einer Betonwand abgestützt (direkt am Grenzverlauf). Gilt die erlaubte Heckenhöhe dann ab meinem tiefer gelegenen Grundstück oder ab dem jetzt höheren Grundstück des Nachbarn?

Viele Grüße,

Charmides



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