Gesendet von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2014 um 09:59:21:
Antwort an: Baugrenze § 23 BauNVO posted by Paul am 14 Juli, 2014 um 16:30:38:
Das hängt davon ab, ob vielleicht irgendwo auf dem Plan oder aber auch in seiner Begründung nicht doch noch eine Aussage zur beabsichtigten zulässigen Bautiefe enthalten ist. Bei CAD-Plänen gilt üblicherweise das Maß von Mitte Linie zu Mitte Linie. In alten Plänen hat man auch schon mal die Linien so angeordnet, dass die Linien-Außenkante gleichzeitig die Außenkante der überbaubaren Grundstücksfläche darstellte.
: Mein Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes § 30 BauGB. Die Baugrenze ist dort M 1 : 500 mit einer 1 mm dicken "Stich - Strich - Punkt" Linie dargestellt, eine Vermassung ist nicht vorhanden. Die Liniendicke bedeutet im Grundriss 50 cm.
: Nun meine Frage:
: Gehört die Liniendicke zur bebaubaren Fläche.
: Gerne warte ich auf Antworten