Re: Betriebswohnung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 10 Juli, 2014 um 18:10:18:

Antwort an: Re: Betriebswohnung posted by Meyer am 10 Juli, 2014 um 14:17:07:

Die Rechtslage ist, wie sie ist. Allgemeines Wohnen ist im Gewerbegebiet nicht zulässig und würde Abwehransprüche der Bewohner gegenüber dem Gewerbe auslösen. Betriebsangehörigen werden die "nicht gesunden" Wohnverhältnisse zugemutet, Betriebsfremde haben einen Schutzanspruch, der zu Restriktionen für das Gewerbe führen würde. Um die Gewerbebetriebe vor solchen Forderungen zu schützen, ist Wohnen im Gewerbegebiet nicht zulässig. Was davor, dahinter oder daneben sonst noch vorhanden ist, ist zunächst nicht relevant. Wiederholungen ändern daran auch nichts. Im Ergebnis dürften die Aussagen der "freundlichen Dame vom Bauamt" ihren Grund haben.

Prüfen lassen können Sie die Einschätzung in dem Sie eine Bauvoranfrage stellen und den versagenden Bescheid beim Verwaltungsgericht beklagen.


: Hallo,

: erstmal danke für die Antworten. Genau gegenüber von der Straße sind ja mehrere Häuser bzw. ein ganzes Wohngebiet. Außerdem würde ich ja selber einziehen wollen und es ist nur ein Betrieb neben an. Wenn ich doch weiß, das es ein Gewerbegebiet ist, muss ich doch auch mit mehr KRach rechnen. Da das Gründstück relativ groß ist, würde der Krach eh nicht zu hören sein. Außerdem ist da noch eine Bundesstraße, die sicherlich lauter ist.

: Das Gewerbegebiet besteht eigentlich nur aus 2 Betrieben. Einmal das Grundstück was mich Interessiert und dann noch ein anderer Betrieb. Dann sind sind auf 2 Seiten Wohngebiete und nach dem Wohngebiet geht es aufmal weiter mit Gewerbe. Unter den beiden Gewerbegrundstücken ist nur die Bundesstraße und sonst nur Felder.

: Bei einer Betriebswohnung hat doch nur der Betriebsleiter das anrecht auf das "Wohnen" in der Wohung.

: Also müsste man doch auch mit dem Lärm leben falls es mal Lärm geben sollte. Das ist doch schon vorher klar. Wenn ich neben eine Autobahn ziehe, ist es doch auch lauter wie auf dem Land.




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