Schallschutzmauer


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Gesendet von TerKelll am 03 Juli, 2014 um 19:45:46:

Hallo Zusammen,

: wir wohnen in einem geschlossenen Wohngebiet. Auf dem Nachbargrundstück soll ein Mehrfamilienhaus auf Grundlage des § 34 BauGB errichtet werden. Wir haben dagegen Einspruch erhoben, der jedoch abgewiesen wurde. Im Zuge unseres Widerspruches wurde von der Genehmigungsbehörde ein Schallschutzgutachten gefordert. Dies empfiehlt eine Lärmschutzwand mit 1,8m Höhe als Auflage in die Baugenehmigung. Die Baubehörde hat nun angeordnet diese Mauer auf die Grundstückgrenze zu setzen. Auf der Grenze steht eine 10 Jahre alte Hecke. Laut niedersächsischem Nachbarschaftsrecht gehört die Grenze zu unserem Grundstück. Kann man uns zwingen die Hecke zu entfernen, um die Grenze für die Mauer frei zu machen? Gibt es Abstände die die Mauer zur Grenze einhalten muss, oder kann man sie direkt neben die Grenze setzen und damit die Hecke zerstören?



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