Gesendet von heinke am 19 Juni, 2014 um 12:58:16:
Als Vertreter der öffentlichen Hand in der Verkehrsplanung bin ich gezwungen, ab der Schwellengrenze eine VOF - Ausschreibung zu machen. So weit so gut, jetzt habe ich einen speziellen Fall. Ich möchte gerne dieselbe Vorplanung 3 mal an verschiedene Büros geben, um hinterher daraus eine Vorzugsvariante zu kreieren, die ich dann für eine endgültige Planung (LP 1 bis 9) in einem VOF - Verfahren ausschreiben möchte.
Für die Vorplanung möchte ich jedes Büro mit 100.000,- € pauschal vergüten. Anfragen werde ich 9 Büros und auswählen 3.
Hier kommen die beiden unterschiedlichen Meinungen: Muss ich für die erste Abfrage ein VOF - Verfahren machen, weil 3 x 100.000,-- € = 300.000,-- € über dem Schwellenwert liegt??
Oder sind es nicht drei extra Aufträge an verschiedene Büros, die einzeln zu werten sind und deshalb kein VOF - Verfahren benötigen?
Nachfrage bei dem Rechtsamt ergab bei 2 Personen 2 Antworten :-(
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Je