Gesendet von Bushwick_Phil am 16 Juni, 2014 um 13:09:32:
Antwort an: Urheberrecht von Ausführungsplänen posted by Bushwick_Phil am 15 Juni, 2014 um 15:38:44:
Hallo Herr Hermann, Hallo Herr Baumeister,
herzlichen Dank für Ihre schnellen Antworten.
Ich habe ein kleines aber nicht unwesentliches Detail vergessen: Es handelt sich bei den Ausführungsplänen um Leistungen im Bereich der haustechnischen Gewerke, also Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro - was die Sache hinsichtlich des Urheberrechtes nicht so greifbar macht. Schliesslich ist hier kein wirklich künstlerischer oder im eigentlichen Sinne schöpferischer Hintergrund gegeben wie es zum Beispiel bei der Architektur der Fall ist.
Ich möchte den Sachverhalt noch ein wenig ergänzen: Der GU hat sich die Fortschreibung der Pläne bzw. Umplanungswünsche des Bauherren vorher noch von dem Planungsbüro als Subunternehmerleistung anbieten lassen, dieses Angebot dann aber nicht beauftragt. Daraufhin erfolgte dann die vorbeschriebene Verwendung der Pläne mit Austausch der Planköpfe - in der Gewissheit, dass das Planungsbüro nicht weiter in das Bauvorhaben involviert ist.
Momentan denkt das Planungsbüro darüber nach, den Hebel mehr an der gewinnbringenden Verwendung der Pläne seitens des GU anzusetzen als am eigentlichen Urheberrecht.
Sehen Sie da eine Chance?
Nochmals vielen Dank und uns allen einen schönen Tag!