Re: Wo fängt Terrassenüberdachung an und wo hört Markise auf?


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Gesendet von Bolanger am 16 Juni, 2014 um 08:25:45:

Antwort an: Re: Wo fängt Terrassenüberdachung an und wo hört Markise auf? posted by Dirk Baumeister am 16 Juni, 2014 um 07:17:47:

Hallo,

leider finde ich keine Referenzurteile oder Kommentare zu diesem Thema.

Ich kann die Argumentation schon verstehen: Wenn es temporär eingefahren werden muss, damit keine Schäden durch Witterungseinflüsse entstehen, ist es eher eine Markise, geht davon aber eine Wirkung wie von einem Gebäude aus, dann ist es eher eine genehmigungspflichtige Überdachung.

Aber: Ich kann mir durchaus eine Pergola als Rand mit "Dachbalken" quer über die Terrasse bauen. Das wirkt bepflanzt dann wie ein Gebäude, ist aber genehmigungsfrei. Unser favourisiertes Terrassendach ist ein Terrassenschiebedach, das nach Herstellerangabe als Regen- und Sonnenschutz gedacht ist, nicht aber zur Aufnahme von Schneelasten. Es soll zum Winter eingefahren werden und bei bedarf im Sommer ausgefahren werden.

Gruß,

Bolanger

: In NRW sind Terrassenüberdachungen erst ab 30 m² genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht entsteht bei kleineren Überdachungen meist aus der aus Brandschutzgründen erforderlichen Gebäudeabschlusswand bei Anordnung der Terrassenüberdachung an der Grenze.

: Bei der Abgrenzung zwischen Markise und Terrassenüberdachung wird es letztlich auf die "natürliche Betrachtungsweise" ankommen.

: Eine Markise, die ständig ausgefahren ist und auch bleiben kann ist eher eine Terrassenüberdachung. Eine Konstruktion, die zum dauerhaften Aufbau geeignet ist, wird man immer eher als stationäre Konstruktion verstehen müssen als eine, die alleine um Schäden zu vermeiden bei Wind und Regen eingefahren werden muss wie eine Markise. Die Markise ist in ihrer Funktion auf den temporären (sommerlichen) Sonnenschutz ausgelegt und kann nur dann überhaupt eine nachbarliche Beeinträchtigung verursachen. Im Gegensatz dazu sind dauerhaft aufgestellte, aufgespannte oder ausgefahrene Konstruktionen bauliche Anlagen von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und die dann (meist) auch genehmiugungspflichtig sind und in jedem Fall aber Abstandflächen einhalten müssen.

:
: : Hallo,

: : in NRW ist es so, dass Markisen und Pergolen ohne Genehmigung montiert werden dürfen, während man für eine Terrassenüberdachung eine Genehmigung braucht.

: : Aber was ist denn mit den Zwischenschritten? Dürfte ich ohne Genehmigung meine Terrasse mit einer Pergola umrahmen und daran dann eine LKW-Plane als Sonnen- und Regenschutz aufhängen? Oder wie sieht es mit Terrassenüberdachungen aus, die man öffnen oder verschieben kann?

: : Gruß,

: : Bolanger




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