Re: Urheberrecht von Ausführungsplänen


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Gesendet von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2014 um 07:21:56:

Antwort an: Urheberrecht von Ausführungsplänen posted by Bushwick_Phil am 15 Juni, 2014 um 15:38:44:

Meines Erachtens ist das Vorgehen NICHT legitim. Es hätte zumindest der Planstempel und der Verweis auf den Verfasser der Urpläne verbleiben müssen. Die Änderungen und der Verfasser der Änderungen hätte kenntlich gemacht werden müssen.

Ob aber eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, richtet sich nach der dahinterliegenden schöpferischen Leistung (siehe Ausführungen bodo hermann).


: Guten Tag zusammen,

: ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht von Ausführungsplänen:

: Ein Planungsbüro erstellt eine Ausführungsplanung einschl. funktionaler Leistungsbeschreibung für ein Bauvorhaben; auf Grundlage dieser funktionalen Leistungsbeschreibung wird ein Generalbauunternehmer
: mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Leistungen des Planungsbüros werden vom Bauherren bezahlt.

: Vor Ausführungsbeginn hat der Bauherr noch geringfügige
: Umplanungswünsche, die auch im planerischen Rahmen vom Generalbauunternehmer übernommen werden sollen.

: Der GU verwendet die ursprünglich vom Planungsbüro erstellten Ausführungspläne (die dem GU im dwg-Format vorliegen) 1:1 zur eigenen Planerstellung, wobei nur minimale Ergänzungen zusätzlich eingetragen werden. Der Plankopf des Planungsbüros wurde schlichtweg gegen den Plankopf des GU's ausgetauscht.

: Ist diese Vorgehensweise des GU in irgendeiner Form legitim ? Die Zeichnungen des Planungsbüros trugen einen entsprechenden Schutzvermerk.

: Ich bedanke mich vorab und wünsche einen schönen Abend!





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