Erschließungskosten Grundstück


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Gesendet von Bürger am 14 Juni, 2014 um 11:02:01:

Hallo, wir, mehrer Eigentümer, haben bebaute Grundstücke in einem damals neuen Baugebiet mit neuer Erschließung. Nun besteht der Verdacht, dass die von der Gemeinde umgelegten Erschließungskosten nicht auf alle angrenzenden Baugrundstücke umgelegt wurden. (vermutlich wurden zwei Grundstücke bevorzugt: Gemeinderatsmitglied und dessen Sohn. Ähnlicher Fall, gleicher Ort, gleiche Person, hat sich bereits bestätigt.) Haben wir Anspruch auf Vorlegung der Berechnung und Verteilung? Was soll man machen, wenn es sich bestätigt? Wir haben bereits vor 12 Jahren bezahlt - Verjährung? Gibt es eine der Gemeinde übergeordnete Einrichtung, die das Vorgehen der Gemeinde prüft? BL Bayern, vielen Dank



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