Re: Lärmschutzwall auf Privatgrundstück - Was sind die Pflichten?


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Gesendet von Bolanger am 01 Juni, 2014 um 22:23:29:

Antwort an: Lärmschutzwall auf Privatgrundstück - Was sind die Pflichten? posted by Michael V am 01 Juni, 2014 um 20:09:48:

- der Bauunternehmer darf für das Grundstück verlangen, was er will, solange es nicht gesetzeswidrig oder sittenwidrig ist

- wenn in der Festsetzung nichts von einer Berünung steht, dann müssen Sie den auch nicht begrünen. das bietet sich zwar an, damit das Erdreich nicht abrutscht, aber prinzipiell könnten Sie wohl auch einen Betonwall bauen und den blau-rot getupft anmalen. Oder steht irgendwo eine Forderung zur Ausführung des Walls, außer den Maßen?

- Sie werden den Wall wohl unterhalten müssen, also auch nacharbeiten, wenn er absackt. Das sollte bei einem ordentlichen betonwall aber nicht passieren. Ob Sie den ggf. auch erhöhen müssen kommt darauf an, wer diese Forderung aufstellt. das kann man im Forum kaum beantworten.

Gruß,

Bolanger

: Hallo zusammen,

: wir haben ein Grundstück (Neubaugebiet) in Aussicht, auf dem lt. Bebauungsplan ein Lärmschutzwall (3,5m hoch, 7m breit, 18m lang) vorgesehen ist. Mit den Flächeneinbußen könnten wir uns zurechtfinden, jedoch würde mich interessieren, ob...

: a) ... der Bauunternehmer uns die komplette Fläche des Walls zum vollen Quadratmeterpreis berechnen darf.

: b)... ich in der Pflicht bin, den Wall zu begrünen.

: c)... ich zahlen muss, wenn der Wall absackt oder im Nachtrag erhöht werden soll.

: Schonmal vielen Dank fürs Nachdenken und Helfen.
: Michael





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