Gesendet von nenni am 26 Mai, 2014 um 20:11:01:
sehr geehrte damen und herren. als wir damals unser grundstück mit wintergarten vervollständigten wollten,....gab s ne menge einzu reichen,...brandschutzmauer...einwilligung des nachbarn s, zeichnungen eines architekten.----usw. wie ist die rechtslage i. m. ?????mein lieber nachbar baut n masssiven sichtschutz direkt hinter d. grundstücksgrenze---und ich darf lt. seiner aussage nicht mal in meinem eignem hof grillen.... was soll diese idiodie