Gesendet von joel am 19 Mai, 2014 um 10:44:59:
Antwort an: Terrasse auf Bebauungsgrenze posted by lk am 25 März, 2014 um 09:03:28:
Hallo,
dies ist von diversen weiteren Faktoren abhängig.
Konkrete Antworten kann hier nur das zuständige Bauamt geben. Wenn ich allerdings lese "ohne Zustimmung der Nachbarn", dann frage ich mich, warum man nicht gutnachbarschaftlich über derartige Bauvorhaben sprechen kann und stattdessen gleich den Nachbarn und dessen Rechte untergraben möchte?!
Es kommt zusätzlich darauf an, wie weit die Terrasse letztlich über der Geländeoberfläche liegt, wie hoch die Brüstung ist. Grundsätzlich darf von den Terrassen keine Wirkung wie von Gebäuden ausgehen (§ 6 Abs. 8 S. 2 Nr. 4 HBO).
Gem. § 11 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes sind sie aber verpflichtet (!) einen Abstand zur Grenze des Nachbargrundstückes von 2,50 m einzuhalten!
Sprechen Sie mit dem zuständigen Bauamt und bauen sie nicht einfach drauf los. Genehmigungspflichtige Anlagen ggf. nicht genehmigungsfähige Anlagen kommen sie teuer zu stehen - Schwarzbau!
: Wir wohnen in Heesen und möchten wissen, ob es zulässig ist, innehalb der Bebauungsgrenze (Grenzabstand 12m und seitzlich je 3m) ohne Zustimmung der Nachbarn eine Terrasse mit Schotter-Aufschüttung sowie Strom und Abwasser zu errichten. Die Terrasse sollte bis an den Zaum der Nachbarn gehen, möglichst ohne einen Abstand zum Zaum/Mauer.
: Erste Fraeg: ist das möglich ohne Zustimmungder Nachbarn?
: Zweite Frage: Muss es dafür einen "Bauplan" geben, den das Bauamt einsehen möchte?
: Vielen Dank
: lk