Re: vorgegebene Vorgartengestaltung


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Gesendet von Bolanger am 06 Mai, 2014 um 13:00:09:

Antwort an: vorgegebene Vorgartengestaltung posted by Christian am 03 Mai, 2014 um 10:15:48:

Hallo,

ganz allgemein lässt sich dazu wohl anmerken, dass die Vorgaben in Satzungen, und zu denen zählen auch Bebauungspläne, typischerweise begründet werden müssen. Es ist einer Gemeinde also nicht möglich, aus Gutdünken heraus die Gestaltung eines Vorgartens vorzugeben. Im Normalfall haben Bürger bei der Erarbeitung einer Satzung auch ein Mitspracherecht bzw. können und/oder sollen ihre eigenen Vorschläge einbringen. Diese werden dann geprüft, abgewogen und entsprechend einbezogen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo zusammen,

: ich versuche gerade zum Thema Vorgartengestaltung einen Vortrag zu erstellen.

: Im Sachverhalt geht es darum, dass immer mehr Leute dazu neigen, dass Grün aus dem Vorgarten zu entfernen und dafür die Fläche zu versiegeln, da es pflegeleichter ist.

: Nun habe ich mir einige Fragen notiert, die sich die Zielgruppe des Vortrags stellen könnte. Unter anderem ist noch die Frage offen, ob eine Regelung durch die Behörde (Vorgartensatzung oder Regelungen im Bebauungsplan) einen zu harten Einschnitt in die privaten Belange des Bürgers darstellen könnte. Bisher habe ich nur herausgefunden, dass es sich beim Vorgarten um einen "halböffentlichen Freiraum" handelt. Man kann also wohl nicht tun und lassen was man will.

: Vielleicht kennt sich der ein oder andere von euch mit dem Thema aus und kann mir noch ein paar Anhaltspunkte liefern. Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

: Gruß Christian





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