Gesendet von H. Hallmackenreuther am 17 April, 2014 um 11:02:45:
Antwort an: Mietwohnung in Abstellräumen: Stillegung droht posted by AA am 17 April, 2014 um 08:19:58:
Guten Tag,
dass die Abstellräume schon seit Jahrzehnten als Wohnungen genutzt werden, führt zunächst einmal nicht dazu, dass sie automatisch genehmigt sind. Sowas wie ein Gewohnheitsrecht, Verjährung oder schleichende Legalisierung durch Zeitablauf gibt es nicht. Die Tatsache, dass dem Bauamt dieser Umstand seit vielen Jahren bekannt sein könnte, verbessert höchstens Ihre Position hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen bei der Beseitigung des illegalen Zustandes durch das Bauamt. Eine sofortige Nutzungsuntersagung und Räumung wäre sicherlich bei der langen Kenntnis unverhältnismäßig. Nach einem freiwilligen Auszug der Mieter aber sicherlich geeignet und angemessen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Wohnungen korrekt genehmigt wurden, müssen Sie das nachweisen. Nicht das Amt. Je nach Errichtungszeitraum gelingt Ihnen das in aller Regel durch Vorlage einer Baugenehmigung oder eines Bauscheins. Diese Unterlagen hat der Bauherr/Eigentümer bzw. seine Vorgänger zu diesem Zweck aufzubewahren. Dass die Gemeinde im Zweifelsfalle nichts in ihrem Archiv hat, hilft Ihnen in keiner Weise weiter und verbessert Ihre Rechtsposition kein Stück.
Bevor Sie sich jedoch ärgern und langwierig streiten: Wenn es keine Genehmigungsunterlagen mehr gibt bzw. nie eine Genehmigung erteilt wurde, beantragen Sie doch einfach jetzt eine korrekte Genehmigung, um den Wohnraum zu legalisieren. Wenn es keine dunklen, feuchten Kellerlöcher sind, die nicht als Aufenthaltsräume taugen, dürfte dem ja wenig entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther