Schallleistungspegel des Bebauungsplanes


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Gesendet von weinmann am 08 April, 2014 um 20:54:34:

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer schalltechnischen Untersuchung, die für einen Bebauungsplan angefertigt wurde und einen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel bei Nacht von 50 dB(A)/m² angiebt. Im beplanten Industriegebiet hat sich bereits ein Betrieb angesiedelt. Dieser Betrieb erzeugt bei Nacht an seinen Grundstücksgrenzen 65 bis 70 dB(A). Ist dies zulässig? Der angegeben immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel des Bebauungsplanes beträgt bei Nacht 50 dB(A)/m². Wie verhält sich das, wenn an dem kompletten Firmenzaun Werte von 65 bis 70 dB(A) vorherrschen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Weinmann



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