Das nennt man Eigenverantwortung


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Gesendet von Bolanger am 23 März, 2014 um 18:50:02:

Antwort an: Re: Zu niedrige Umwehrung einerr Dachterrasse posted by Dirk Baumeister am 18 März, 2014 um 23:00:49:

Ich bin auch nicht verpflichtet, eine Privathaftpflicht abzuschließen...

: Beim ersten Grillen, bei dem sich jemand dort anlehnt und gegebenenfalls, aus welchem Grunde auch immer, das Gleichgewicht verliert und anschließend kontrolliert wird, wie er denn darüber kippen konnte, dürfte sich die Notwendigkeit der ausreichenden Brüstungshöhe recht spontan ergeben.

: ... aber verpflichtet würde man als Bauherr vorher nur, wenn die Bauaufsichtsbehörde zufällig die Höhe kontrolliert, was sie aber nicht muss. Verantwortlich bleibt man aber trotzdem.


: : Wer will Sie denn dazu verpflichten?





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